Auch ein hervorragend organisierter Rettungsdienst, der weiterhin in kantonaler Hand bleiben muss, das Netz der ärztlichen Grundversorgung, gut funktionierende Apotheken und die Notfallpraxis im Kantonsspital, die auf eine Idee aus der CVP-Fraktion zurückgeht, gehören unter anderem zu dieser überdurchschnittlichen Gesundheitsversorgung.
Gleichzeitig müssen wir auch die Kostenentwicklung im Griff haben. Insbesondere sind die Krankenkassen-Prämien eine zunehmende Belastung für viele Angehörige des Mittelstands. Der Kanton Zug ist in der Rangliste der prämiengünstigsten Kantone stets weit vorne platziert (2017 Rang 4). Eine vierköpfige Familie spart im Vergleich mit Zürich, Bern oder Basel durchschnittlich 2000 bis 5000 Franken pro Jahr. Neben der hervorragenden Gesundheitsversorgung, die im Zentrum steht, ist sind deshalb auch einer angemessenen Höhe Krankenkassenprämien weiterhin und in den nächsten Jahren noch vermehrt Sorge zu tragen. Dazu unterstützen wir Massnahmen auf der ganzen Breite der Möglichkeiten.
Dazu gehören ausdrücklich die Ambulanten Listen für bisher oft stationär erbrachte Eingriffe, die Zulassungsbeschränkung für Ärzte und Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention. Wettbewerbliche Elemente im Gesundheitswesen müssen ebenfalls gestärkt werden. Wo es möglich und sinnvoll ist, sind übermässige Regulierungen abzubauen. Den Akteuren im Gesundheitswesen kann mehr zugetraut werden. Insbesondere soll die Eigenverantwortung von Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Dazu braucht es entsprechende Rahmenbedingungen und der Wille zur Zusammenarbeit. Potential liegt in der Förderung der integrierten Versorgung und in der regionalen, d.h. überkantonalen Versorgungsplanung. Die CVP unterstützt deshalb ausdrücklich das neue Psychiatriekonkordat. Sie fordert die beteiligten Kantone auf, das Potential zu nutzen.
Die Individuelle Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Sozialverträglichkeit der Kopfprämien unseres Krankenversicherungssystems. Die CVP legt deshalb grosses Gewicht auf die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligung, bei der der Kanton Zug einen Spitzenplatz einnimmt. Der Regierungsrat ist aufgefordert, mit einer angemessenen jährlichen Erhöhung der Prämienverbilligung dieser Verantwortung weiterhin nachzukommen.